So helfen Sie
Jeder kann sich einbringen – mit seinen Talern und Talenten.
Noch ein Tipp:
Spenden als Geschenkidee. Wünschen Sie sich zum Geburtstag oder einem anderen Anlass doch einfach eine Spende für die Johannesstiftung Steinheim.
Bankverbindung
Ihre Spende ermöglicht Menschen
in Steinheim, selbstbestimmt leben
zu können. Vielen Dank!
Vereinigte Volksbank eG
IBAN: DE83 4726 4367 4012 0040 04
BIC: GENODEM1STM
Wenn Sie die Johannesstiftung finanziell unterstützen wollen, stehen Ihnen zwei Wege zur Verfügung: Durch eine Spende oder durch eine Zustiftung.
Zustiften
Mit einer Zustiftung tragen Sie dazu bei, dass das Stiftungskapital der Johannesstiftung Steinheim aufgestockt wird. Damit stärken Sie nachhaltig die Leistungsfähigkeit der Stiftung, denn sie profitiert dauerhaft von den zusätzlichen Erträgen des von Ihnen zugestifteten Vermögens. Der zugestiftete Betrag verbleibt normalerweise dauerhaft im Kapitalstock. Sie haben aber auch die Möglichkeit, eine Zustiftung zeitlich zu befristen, d.h. Sie stellen der Stiftung das Geld für einen von Ihnen bestimmten Zeitraum zur Verfügung.
Spenden
Mit einer regelmäßigen oder einmaligen Spende unterstützen Sie unsere aktuelle Arbeit. Die Mittel fließen direkt in konkrete Projekte ein. Hierbei haben Sie zwei Möglichkeiten:
- Sie können ohne Angabe eines Zwecks spenden. Dann entscheidet die Stiftung, an welcher Stelle das Geld verwendet werden soll.
- Sie können aber selbstverständlich auch zweckgebunden für ein konkretes Projekt spenden, das Sie gern unterstützen möchten.
... und Talenten
Sie können sich jederzeit einbringen: Ihre Ideen und tatkräftige Unterstützung sind willkommen. Überlegen Sie, wo Sie Zeit und Ressourcen übrig haben, denn funktionierende Gemeinwesenarbeit lebt auch von ehrenamtlichem Engagement.
Wichtige Tipps für Spender
- Sie haben bei der Johannesstiftung ein Widerrufsrecht. Wenn Sie sich innerhalb von 14 Tagen anders entscheiden, können Sie uns dies schriftlich mitteilen.
- Gutes Tun und gleichzeitig Steuern sparen sind keine Gegensätze. Denn wer eine Geldsumme zuwendet, kann nach dem Einkommensteuerrecht diese Zuwendungen im Rahmen bestimmter Höchstbeträge steuerlich geltend machen.
- Bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages der Einkünfte des Spenders sind absetzbar.
- Ein Spendenabzugsbetrag ist zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
- Vier Promille der Summe der Umsätze als Höchstgrenze und der im Kalenderjahr aufgewendeten Löhne und Gehälter können als Sonderausgaben deklariert werden.
- Ein zusätzlicher Höchstbetrag von 1 Million Euro für Zustiftungen kann vom Spender einmal in 10 Jahren in Anspruch genommen werden und steuerlich auf 10 Jahre verteilt werden.
- Selbstverständlich erstellt die Stiftung Zuwendungsbescheinigungen für Spenden sowie für Zustiftungen (gemäß § 10 b EStG – steuerbegünstigte Zwecke).